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BGH - Entscheidung vom 24.06.2003

VI ZR 130/03

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
StGB § 218a

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1378

1. Die Kläger nehmen die beklagte Gynäkologin wegen eines im August 1998 fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs auf Ersatz ihres Unterhaltsaufwandes für ihre am 23. März 1999 gesund geborene Tochter T. in Anspruch. [...]
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