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BGH - Entscheidung vom 26.09.2003

V ZR 51/03

Normen:
TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BGHReport 2004, 79
CR 2004, 100
DVBl 2004, 263
MDR 2004, 144
MMR 2004, 163
NJ 2004, 126
NJW 2004, 1041
NJW-RR 2004, 231
WM 2004, 737
ZMR 2004, 97
ZfIR 2004, 70

Die Klägerin, ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, schloß unter dem 9. November 1992/14. Januar 1993 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Gestattungsvertrag. Nach diesem durfte die Rechtsvorgängerin der [...]
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