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BGH - Entscheidung vom 25.03.2003

1 StR 9/03

Normen:
StGB § 263 Abs. 1
BtMG § 29 a Abs. 6

Fundstellen:
NStZ-RR 2003, 185
StV 2003, 618

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift zur Revision des Angeklagten wie folgt Stellung genommen: 'Der Angeklagte wurde wegen unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an [...]
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