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BGH - Entscheidung vom 06.02.2003

III ZR 287/02

Normen:
BGB §§ 652 328

Fundstellen:
DB 2003, 1383
NJW 2003, 1249
VersR 2003, 591
ZMR 2003, 359

Die beklagte Immobilienmaklerin ist Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage. Die Veräußerung eines Wohnungseigentums bedarf gemäß § 12 WEG ihrer Zustimmung. Die Klägerin, der die Beklagte auf der Grundlage ihrer [...]
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