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BGH - Entscheidung vom 22.05.2003

VII ZB 37/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 5
ZPO § 139 Abs. 5

Fundstellen:
BGHReport 2003, 970
MDR 2003, 1129
NJW-RR 2003, 1649
NZBau 2003, 563
ZfBR 2003, 676

I. Der Kläger verlangt Kostenvorschuß für die Beseitigung von Mängeln an Balkonen. Das Landgericht hat über die Klage am 11. Dezember 2001 mündlich verhandelt. Den Kläger hat es dabei gemäß § 139 ZPO darauf [...]
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