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BGH - Entscheidung vom 30.09.2003

XI ZR 466/02

Normen:
VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ). Dies gilt auch, soweit [...]
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