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BGH - Entscheidung vom 30.09.2003

X ZR 41/02

Normen:
ZPO (bis 31.12.2001) § 516 § 317 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1431

Die Kläger haben von dem Beklagten, ihrem Sohn, die Rückübertragung von im Weg vorweggenommener Erbfolge schenkungshalber überlassenen Grundstücken verlangt, nachdem sie die Schenkung wegen groben Undanks widerrufen [...]
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