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OLG Köln - Entscheidung vom 19.07.2002

19 U 56/02

Normen:
HGB § 89a

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 408

I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit wechselseitig ausgesprochener fristloser Kündigungen vom Mai 2001, wobei zunächst die Beklagte am 10.05.2001 eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat, worauf der Kläger [...]
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