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OLG Köln - Entscheidung vom 13.03.2002

2 W 45/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 10
GVG § 133
ZPO §§ 574 ff.

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 35

1. Die Gläubigerin erstrebt die Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung durch den Schuldner. Durch Beschluß vom 29. März 2001 - 284 M 236/01 - hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts Köln einem Widerspruch [...]
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