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OLG Köln - Entscheidung vom 04.02.2002

11 U 153/01

Normen:
ZPO (a.F.) §§ 114 511a Abs. 1 § 519 Abs. 2
ZPO (n.F.) § 511 Abs. 2 Ziff. 1 § 520 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 186

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO ). 1. Die Berufung ist [...]
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