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OLG Köln - Entscheidung vom 15.07.2002

17 W 6/02

Normen:
ZPO § 78 Abs. 1 § 91 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
JurBüro 2002, 591

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 Rechtspflegergesetz statthaft und begegnet auch im übrigen keinen verfahrensrechtlichen Bedenken. In der Sache ist das Rechtsmittel [...]
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