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OLG Köln - Entscheidung vom 31.07.2002

5 U 46/02

Normen:
BGB § 823
ZPO § 286

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 22

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache zum Teil Erfolg. Der Beklagte ist dem Kläger zur Leistung von Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB in Höhe von 7.758,34 EURO (= 15.174,- DM) verpflichtet, weil er das [...]
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