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OLG Köln - Entscheidung vom 30.01.2002

13 U 32/01

Normen:
BGB §§ 554 607 626
ZPO § 141 Abs. 3 § 373

Fundstellen:
BKR 2002, 999
OLGReport-Köln 2002, 224
WM 2003, 826
ZIP 2002, 751

Die Berufung der Klägerin bleibt erfolglos. Das Landgericht hat die auf (Teil-)Schadensersatz in Höhe von 60.000,00 DM wegen vermeintlich unberechtigter Darlehenskündigung geänderte Klage gegen die beklagte Bank [...]
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