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OLG Köln - Entscheidung vom 03.06.2002

11 W 13/02

Normen:
BGB §§ 134 138 812 817

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1630
OLGReport-Köln 2002, 349

Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Das Landgericht hat der Antragstellerin die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage zu Unrecht verweigert. 1. Unzutreffend ist die Ansicht des [...]
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