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OLG Köln - Entscheidung vom 15.04.2002

4 WF 157/01

Normen:
BSHG § 91 Abs. 4 S. 1
ZPO § 114

Fundstellen:
FamRZ 2003, 100
FuR 2002, 378
OLGReport-Köln 2002, 295

Das gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und auch im übrigen zulässige Rechtsmittel ist begründet. Der Antragstellerin ist für die beabsichtigte Geltendmachung von Unterhaltsrückständen für die Zeit seit Oktober [...]
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