1. Mit Beschluss vom 10.4.2002 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth die unbefristete Unterbringung des _ in einer Justizvollzugsanstalt gem. Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 2 BayStrUBG angeordnet. [...]
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