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Entscheidung

BVerwG (6 C 13.01)

Datum: 20.02.2002

Fundstelle: AfP 2002, 257; BVerwGE 116, 5; DVBl 2002, 976; DÖV 2002, 920; JuS 2002, 1118; NJW 2002, 2966; ZUM 2002, 567

Auszug:
I. Die Klägerin veranstaltet ein privates Fernsehprogramm als Abonnentenfernsehen (so genanntes Pay-TV). Die Sendungen werden bundesweit überwiegend in verschlüsselter Form ausgestrahlt. Die Codierung wird dadurch [...]