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BVerwG - Entscheidung vom 18.02.2002

3 B 149.01

Normen:
GG Art. 20 (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
VwGO § 133

Fundstellen:
DVBl 2002, 1561
NJW 2002, 2122
NZV 2002, 285
VRS 102, 313

I. Die Beschwerde der Beklagten ist mangels Beschwer unzulässig und daher zu verwerfen (vgl. Beschluss vom 10. Januar 1964 - BVerwG V B 83.62 - BVerwGE 17, 352 f.). Eine für Rechtsbehelfe grundsätzlich erforderliche [...]
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