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BVerfG - Entscheidung vom 16.05.2002

1 BvR 2257/01

Normen:
GefahrenabwehrG Nds. § 39 Abs. 3 S. 1
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2002, 1110
NJW 2002, 3231

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, die ihm Rahmen eines Strafverfahrens erhoben worden sind, zu präventiv-polizeilichen Zwecken gespeichert werden [...]
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