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BSG - Entscheidung vom 09.04.2002

B 4 RA 42/01 R

Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 5 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 3 S. 1, Anl 1 Nr. 1
EinigungsV Anl II Kap VIII H III Nr. 9 Art. 9 Abs. 2
VoEigKombV § 41
VoEigProdBetrV § 49
ZAVtIVDBest 1 § 1
ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 2

I Streitig ist, ob die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 23. Juli 1964 bis zum 30. April 1979 als [...]
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