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BSG - Entscheidung vom 24.09.2002

B 3 KR 15/02 R

Normen:
SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 1 S. 1
SGB XI § 82 Abs. 2

Fundstellen:
FEVS 54, 245

I Der Kläger begehrt die Freistellung von den Kosten für eine Dekubitus-Matratze. Der Kläger ist der Sohn und Rechtsnachfolger der bei der Beklagten krankenversichert gewesenen Elisabeth S . Die Versicherte ist Anfang [...]
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