Entscheidung
»a) Die in der Unterzeichnung eines Belastungsbelegs liegende Weisung des Kreditkarteninhabers an das Kreditkartenunternehmen, an das Vertragsunternehmen zu zahlen, ist grundsätzlich unwiderruflich.b) Mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber erlangt das Vertragsunternehmen einen abstrakten Zahlungsanspruch aus § 780 BGB gegen das Kreditkartenunternehmen, dem Einwendungen aus dem Valutaverhältnis zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen - vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen - nicht entgegengehalten werden können. Etwas anderes gilt, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, weil offensichtlich oder liquide beweisbar ist, daß dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.«
BGH (XI ZR 420/01)Datum: 24.09.2002
Fundstelle: BGHZ 152, 75; BKR 2002, 1103; DAR 2003, 270; DB 2002, 2483; JuS 2003, 196; MDR 2003, 100; NJW 2002, 3698; ZGS 2002, 424; ZIP 2002, 2079
Auszug:
Der Kläger unterhält bei der beklagten Bank ein Girokonto und ist Inhaber einer von ihrer Rechtsvorgängerin ausgegebenen Kreditkarte (EUROCARD). Er verlangt Rückzahlung von Beträgen, die die Beklagte seinem Konto [...]
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