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BGH - Entscheidung vom 29.01.2002

VI ZR 20/01

Normen:
GG Art. 5 Abs. 1
BGB § 823

Fundstellen:
AfP 2002, 169
GewArch 2002, 195
MDR 2002, 640
NJW 2002, 1192
VersR 2002, 445
WM 2002, 937
ZUM 2002, 552
wrp 2002, 447

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz wegen herabsetzender Äußerungen in Anspruch, durch die sie sich in ihren Rechten verletzt sieht. Die Klägerin betreibt - als Rechtsnachfolgerin des [...]
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