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BGH - Entscheidung vom 28.02.2002

IX ZR 288/00

Normen:
BGB § 276

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554 b ZPO a.F.). Der Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten ist nicht verjährt. Mit [...]
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