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BGH - Entscheidung vom 14.05.2002

VI ZR 220/01

Normen:
BGB §§ 823 1004
KUG §§ 22 23
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
AfP 2002, 435
BGHZ 151, 26
GRUR 2002, 690
JuS 2002, 1223
MDR 2002, 1122
NJW 2002, 2317
VersR 2002, 903
ZUM 2002, 634
wrp 2002, 999

Die Klägerin ist die einzige Tochter und Alleinerbin der am 6. Mai 1992 verstorbenen Schauspielerin Marlene Dietrich. Die Beklagte ist Herausgeberin der Bild-Zeitung. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der [...]
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