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BGH - Entscheidung vom 05.06.2002

VIII ZB 15/02

Normen:
ZPO §§ 3 511a

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, daß durch den angefochtenen Beschluß die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. September 2001 (verbunden [...]
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