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BGH - Entscheidung vom 07.02.2002

IX ZR 359/99

Normen:
BNotO § 19
BeurkG § 17 Abs. 1

Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554 b ZPO a.F.). Unabhängig von der Frage eines gutgläubigen Erwerbs von [...]
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