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BGH - Entscheidung vom 29.05.2002

III ZR 3/02

Normen:
ZPO (a.F.) § 546 Abs. 1

Der Beteiligte zu 1 bekämpft zwar die (Voll-)Enteignung des Flurstücks 944/2 als rechtswidrig, stellt aber nicht in Abrede, daß er diese Fläche dauerhaft als Zuwegung für das benachbarte Anwesen S. weg 6 zur Verfügung [...]
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