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BGH - Entscheidung vom 21.11.2002

IX ZR 205/99

Normen:
ZPO § 767 Abs. 2

Die Sache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b ZPO a.F.). Gegen den Zinsausspruch im Schlußurteil des Landgerichts Zwickau vom 15. März [...]
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