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BGH - Entscheidung vom 25.09.2002

VIII ZR 253/99

Normen:
UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
HGB § 89b Abs. 4 S. 1
AGBG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946) § 9 Abs. 1
BGB § 307 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 180
BGHZ 152, 121
DB 2003, 146
GRUR 2003, 262
MDR 2003, 279
NJW 2003, 290
VersR 2003, 264
ZIP 2003, 34
wrp 2003, 87

Der Kläger ist ein Dachverband des Tankstellen- und Garagengewerbes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines. Ihm gehören elf Mitgliedsverbände an, die satzungsgemäß verpflichtet sind, den Kläger in der [...]
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