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BGH - Entscheidung vom 25.09.2002

IV ZR 248/01

Normen:
ARB 94 § 4 Abs. 1a (AVB für Rechtsschutzversicherung)

Fundstellen:
BGHReport 2003, 9
MDR 2002, 1434
MDR 2002, 1434
NJW 2003, 139
NJW 2003, 139
NJW 2003, 139
VersR 2002, 1503
ZfS 2003, 92
ZfS 2003, 92

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Versicherungsschutz aufgrund eines am 1. April 1999 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem die ARB 94 (vgl. VerBAV 1994, 97) zugrunde liegen. Danach war u.a. [...]
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