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BGH - Entscheidung vom 10.01.2002

3 StR 487/01

Normen:
StPO § 267 Abs. 3

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, daß das Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung der möglicherweise strafmildernd zu berücksichtigenden Auswirkungen der Einziehung des [...]
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