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BGH - Entscheidung vom 03.07.2002

IV ZR 205/01

Normen:
ZPO § 286
AUB 88 § 2 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DAR 2002, 504
MDR 2002, 1247
NJW 2002, 3112
NZV 2002, 516
VRS 103, 365
VersR 2002, 1135

Die Klägerin, Mutter des bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Versicherungsnehmers, fordert als Bezugsberechtigte vom beklagten Versicherer Leistungen in Höhe von 79.361 DM nebst Zinsen aus der (neben einer [...]
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