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BGH - Entscheidung vom 02.12.2002

NotZ 11/02

Normen:
BNotO § 111

Fundstellen:
DNotZ 2003, 226
NJW-RR 2003, 270

I. Der Antragsteller ist Anwaltsnotar in Bremerhaven. Er beantragte am 7. Dezember 2001, den Rechtsanwalt M. zu seinem nicht ständigen Vertreter zu bestellen. Rechtsanwalt M. ist seit dem 12. August 1999 bei dem [...]
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