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BGH - Entscheidung vom 11.07.2002

III ZR 160/01

Normen:
BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 7 § 42 Abs. 3 S. 1 § 43 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
BauR 2002, 1686
DVBl 2002, 1433
NJW 2003, 63
ZfBR 2002, 799

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Enteignungsentschädigung für ein 1.713 m² großes Grundstück in Berlin-T. (Flurstück 3754), über dessen Übertragung auf das Land Berlin die Beteiligte zu 1, ein [...]
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