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BGH - Entscheidung vom 18.12.2002

IX ZR 117/00

Normen:
BGB § 276

Die Sache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554b ZPO a.F.). Der Klägerin ist ein ersatzfähiger Schaden in Höhe von 500.000 DM entstanden, [...]
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