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BGH - Entscheidung vom 19.02.2002

VI ZR 190/01

Normen:
BGB §§ 249 328

Fundstellen:
FamRZ 2002, 737
FuR 2002, 460
MDR 2002, 637
NJW 2002, 1489
VersR 2002, 767
ZGS 2002, 44

Der am 23. August 1983 geborene Kläger begehrt von der Beklagten, einer niedergelassenen Gynäkologin, die Freistellung von Unterhaltsansprüchen seines nichtehelichen Kindes, das er Ende Oktober 1998 - also im Alter von [...]
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