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BGH - Entscheidung vom 21.08.2002

5 StR 342/02

Normen:
StPO § 460

Die Überprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; das Rechtsmittel ist deshalb unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO . Die [...]
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