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BGH - Entscheidung vom 02.12.2002

NotZ 17/02

Normen:
BNotO § 18 Abs. 3 § 111 Abs. 1 S. 1, 2

Fundstellen:
BGHReport 2003, 257
DNotZ 2003, 233
MDR 2003, 538
NJ 2003, 112
NJW 2003, 976
ZNotP 2003, 74

I. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ordnete in einem Zivilrechtsstreit, in dem die Antragsteller auf Zahlung von Anwaltsgebühren verklagt sind, die Vernehmung von Notar M. S. an. Er sollte als Zeuge zu den [...]
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