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BGH - Entscheidung vom 05.12.2002

I ZR 220/02

Normen:
ZPO § 114

Der Rechtsbehelf ist als außerordentliche Beschwerde nicht statthaft. Prozeßkostenhilfe kann hierfür nicht gewährt werden (§ 114 ZPO ). Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe wäre auch für eine Revision gemäß § [...]
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