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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 28.03.2001

2 W 6/01

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
InVo 2001, 382
OLGReport-Stuttgart 2001, 248

I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, der Sache nach teilweise von Erfolg. A Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO . Die Antragsgegnerin hatte am 31.7.2000 der [...]
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