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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 01.06.2001

6 U 93/01

Normen:
BGB § 839 Abs. 2
BayRDG Art. 18
StVG § 7 § 18 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2002, 148
NZV 2001, 430
OLGR-Nürnberg 2001, 279

Die Berufung des Beklagten zu 1) ist begründet, da er nicht persönlich haftet. Die übrigen Berufungen sind unbegründet. I. Der Beklagte zu 1) hat den streitgegenständlichen Verkehrsunfall fahrlässig verschuldet. Er war [...]
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