Entscheidung
Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing
LAG Rheinland-Pfalz (6 Sa 415/01)Datum: 16.08.2001
Fundstelle: AuA 2002, 190; AuR 2002, 224; DB 2002, 484; EWiR 2002, 373; FA 2001, 379; FA 2002, 52; NZA-RR 2002, 121; ZIP 2001, 2298
Auszug:
Der Kläger, welcher am 01.08.1955 bei der Raiffeisenbank B-H eingestellt und zum Schluss hauptamtliches Vorstandsmitglied dieser Bank gewesen ist, schloss am 01.04.1992 mit der Volksbank G einen Anstellungsvertrag, [...]
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