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BVerwG - Entscheidung vom 13.06.2001

5 B 105.00

Normen:
VwGO § 138 Nr. 1 § 133 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
FamRZ 2002, 159
NJW 2001, 2898
NZS 2001, 615

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ein die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO rechtfertigender Grund liegt nicht vor. 1. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung [...]
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