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BVerwG - Entscheidung vom 23.05.2001

1 B 125.00

Normen:
Richtlinie 68/360/EWG Art. 4
AufenthG/EWG § 1 Abs. 4 § 3 Abs. 3 und 4 § 12

Fundstellen:
DÖV 2001, 912
NJW 2002, 841

I. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Die Beklagte beruft sich zunächst auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzliche Bedeutung kommt einer [...]
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