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BGH - Entscheidung vom 15.08.2001

3 StR 259/01

Normen:
StPO § 44

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Eine Wiedereinsetzung des Angeklagten in den vorigen Stand zur Begründung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht. Der Angeklagte hat selbst [...]
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