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BGH - Entscheidung vom 28.02.2001

3 StR 486/00

Normen:
StPO § 337 Abs. 1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt und die Einziehung des Tatwerkzeuges, eines Schlosserhammers, angeordnet. Mit ihrer zu Ungunsten [...]
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