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BGH - Entscheidung vom 18.07.2001

XII ZB 61/01

Normen:
GKG § 49

Der Beklagte macht geltend, er sei nicht Kostenschuldner, weil er das unzulässige Rechtsmittel gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2001 nicht versandt und auch nicht unterschrieben habe. Der [...]
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