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BGH - Entscheidung vom 13.12.2001

II ZR 261/00

Normen:
ZPO § 712

Der Antrag ist unzulässig. In der Revisionsinstanz kann ein Antrag nach § 712 ZPO in bezug auf ein vorinstanzliches Urteil nicht nachgeholt werden (BGHZ 10, 88). [...]
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