Entscheidung
Ansprüche der Deutsche Telekom AG wegen der Inanspruchnahme von 0190-Sondernummern
BGH (III ZR 5/01)Datum: 22.11.2001
Fundstelle: CR 2002, 107; K& R 2002, 142; MDR 2002, 264; NJW 2002, 361; NJW-RR 2002, 992; WM 2002, 241; ZGS 2002, 5; ZIP 2002, 263; ZUM-RD 2002, 138
Auszug:
Die Klägerin, die ein Mobilfunknetz betreibt, schloß mit der Beklagten im Juli 1997 einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen ab. Nachdem die Beklagte den zuletzt noch offenen, gemäß Rechnungsstellung vom 9. [...]
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